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Veterinäramt sucht Zeugen

Am Mittwoch, 27. März, wurden in Haßfurt am Gelände Meehäusle zwischen 14.00 und 16.00 Uhr mindestens 20 sogenannte „Schau- oder Rassetauben“ ausgesetzt. „Das ist ein klarer Fall von Tierquälerei“, so das Veterinäramt. Tauben dieser Art, die das Leben in der Natur nicht gewohnt sind, können ohne Versorgung und Schutz gegen Beutegreifer oder Witterung in freier Wildbahn nicht überleben. Bis auf drei Tauben sind alle Tiere qualvoll zu Tode gekommen. Das Aussetzen oder Zurücklassen eines Tieres, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen, ist eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 18 des Tierschutzgesetzes und kann mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden, teilt das Veterinäramt mit. In diesem Fall könne es sich unter Umständen auch um einen Straftatbestand handeln, denn die Person, die die Tauben ausgesetzt hat, hat jedes Schicksal dieser Tiere in Kauf genommen und somit eben auch den Tod. Nach Aussage von Campinggästen wurde ein weißer VW-Bully (Kennzeichen HAS-…) beobachtet, wie dieser rückwärts im Bereich des Campingplatzes zwischen Toilettenhäuschen und Uferbewuchs des Mains eingefahren ist. Laut Augenzeugen hätten ein erwachsener Mann und ein Kind die Türen des Fahrzeugs geöffnet und die Vögel „hinausgeworfen“. Anschließend hat sich das Fahrzeug wieder vom Platz entfernt.

Das Veterinäramt Haßberge bittet jetzt um Mithilfe: Gibt es weitere Zeugen, die den Vorfall am 27. März beobachtet haben oder Hinweise auf die Verantwortlichen und früheren Halter geben können? Entsprechende Informationen bitte melden unter Telefon 09521 27138 oder an verbraucherschutz@hassberge.de

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